seitlicher Anfahrschutz

Anfahrschutzsystem nach EU-Richtlinie
Bei der Richtlinie 89/297/EWG handelt es sich um eine EU-Vorschrift aus Brüssel, die besagt: „Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer sind wirksam gegen die Gefahr zu schützen, seitlich unter den LKW zu geraten“. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand von der Fahrbahn bis zur Unterkante des tiefsten Anfahrschutzprofils maximal 550 mm, der Abstand zwischen den Anfahrschutzprofilen maximal 300 mm und der Abstand zwischen Unterkante des Aufbaus bis zur Oberkante des oberen Anfahrschutzprofils maximal 350 mm betragen darf. Außerdem darf der Abstand der vertikalen Tragkonsolen in Fahrtrichtung 3.000 mm nicht überschreiten und nach vorne hin soll der Anfahrschutz mit einem runden Abschlussprofil eingefasst sein. Ferner muss die Konstruktion eine Kraft von 100 Kp, also 1.000 N mindestens aufnehmen können. Diese Vorschriften zum Unterfahrschutz sind einzuhalten, um den Schutz von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten.
Hier finden Sie unser Baukastenangebot zum Anfahrschutz, aus dem Sie aus einzelnen Komponenten Ihre eigene Konstruktion frei zusammenstellen können.
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